Grundsätzlich sind Inkontinenz-Produkte medizinische Hilfsmittel und können vom Arzt verordnet werden. In der Regel reicht eine mittlere Inkontinenz aus, um ein Rezept ausgestellt zu bekommen. Die Verordnungsdauer kann einen Monat, ein Quartal oder ein Jahr betragen. Damit die gesetzliche Krankenkasse Ihres Familienangehörigen eine Verordnung von Inkontinenzhilfen in Betracht zieht, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Es liegt mindestens eine mittlere Urin- und/oder Stuhlinkontinenz vor
- Der Einsatz der Inkontinenzhilfen ist:
- medizinisch indiziert, das heißt er sichert z. B. den Erfolg einer Krankenbehandlung, verhütet Krankheiten oder beugt einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vor
- im Einzelfall erforderlich und versetzt den Versicherten in die Lage, Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen
- medizinisch indiziert, das heißt er sichert z. B. den Erfolg einer Krankenbehandlung, verhütet Krankheiten oder beugt einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vor

Arztbesuch
Bei einem Besuch beim Arzt wird das Blasenproblem geschildert.

Untersuchung/Diagnose
Der Arzt untersucht und stellt seine Diagnose. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Schweregrad der Blasenschwäche bei der Diagnose berücksichtigt wird.

Rezept
Basierend auf seiner Diagnose stellt der Arzt ein Rezept aus.

Apotheker/Fachhändler
Wenden Sie sich mit dem Rezept an Ihren Apotheker/Fachhändler. Basierend auf der Diagnose berät dieser kompetent zu den passenden TENA Produkten und gibt häufig verschiedene passende Produkte zum Testen mit. Sobald das ideale Produkt gefunden wurde, kann es in Zukunft beim Apotheker/Fachhändler bezogen werden.
Bei privaten Krankenversicherungen hängt die Erstattung vom gewählten Tarif Ihres Angehörigen ab. Wenden Sie sich daher zunächst an die Versicherung.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Medizinisch notwendige Versorgungen sind bis auf die gesetzliche Zuzahlung kostenfrei.
Falls Sie nicht über Ihre Krankenkasse zuzahlungsbefreit sind, beträgt die Zuzahlung 10 Prozent der Kosten, jedoch maximal zehn Euro für den gesamten Monatsbedarf. Wenn Sie sich über den medizinischen Bedarf hinaus für ein höherwertiges Produkt entscheiden, fällt eine zusätzliche Aufzahlung an, die nicht von der Kasse erstattet wird.
Wirtschaftliche Aufzahlung kann sich lohnen
Hochwertige Produkte wie TENA Pants oder TENA Flex sind in vielen Fällen über eine solche wirtschaftliche Aufzahlung zu beziehen. Dabei zahlen Sie nur die Differenz zwischen Kassenerstattung und tatsächlichem Produktpreis. Das kann sich durchaus lohnen, wenn gerade diese Produkte die Lebensqualität des Betroffenen steigern und Ihnen die Versorgung erleichtern.
Wie kann ich noch an TENA Produkte gelangen?
Selbstverständlich können Sie TENA Produkte auch privat erwerben.
Auch Hautpflege-und Reinigungsprodukte müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Sie sind allerdings wichtig, um die Haut Ihres Angehörigen gesund zu halten.