Die sogenannte Verhinderungspflege dient dazu, pflegende Angehörige zeitlich begrenzt vom Pflege-Alltag zu entlasten. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn die pflegende Person vorübergehend verhindert ist, zum Beispiel durch Krankheit oder einfach mal eine Auszeit braucht. Die Verhinderungspflege, die auch als Ersatzpflege bezeichnet wird, gewährleistet, dass die pflegebedürftige Person dann weiterhin zu Hause durch eine oder mehrere andere Personen gepflegt werden kann.
Die Verhinderungspflege kann von Privatpersonen – wie beispielsweise Freunden, Nachbarn und Verwandten – oder einem Pflegedienst übernommen werden. Theoretisch kann Verhinderungspflege auch in einem Pflegeheim stattfinden. In der Praxis ist das jedoch selten der Fall, da es häufig an verfügbaren Heimplätzen mangelt.