Jeder Mensch sollte selbst entscheiden dürfen, wie und von wem er gepflegt werden möchte. Für viele pflegebedürftige Menschen ist es wichtig, nicht von einem ambulanten Pflegedienst, sondern durch die ihnen nahestehenden Personen versorgt zu werden. Die Pflegeversicherung unterstützt diese freie Wahl mit dem sogenannten Pflegegeld.
Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, in welcher Höhe das Pflegegeld ausgezahlt und wie es beantragt werden kann, erfahren Sie hier.
Was ist Pflegegeld und wofür ist es vorgesehen?
Um die häusliche Pflege einer pflegebedürftigen Person durch Angehörige, Freunde oder Bekannte finanziell kompensieren zu können, hat die Pflegekasse das sogenannte Pflegegeld vorgesehen. Es wird nur dann ausgezahlt, wenn die pflegebedürftige Person von nichtprofessionellen Pflegekräften in den eigenen vier Wänden gepflegt wird. Das Pflegegeld kann somit als eine Art finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige verstanden werden.
Wer bekommt das Pflegegeld?
Grundsätzlich haben alle Menschen ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld. Die Pflegekasse überweist das Geld monatlich an die pflegebedürftige Person, die dann frei darüber verfügen kann. In der Regel wird das Pflegegeld als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben. Es besteht auch die Möglichkeit, das Pflegegeld mit ambulanten Pflegesachleistungen zu kombinieren.
Unter ambulanten Pflegesachleistungen werden Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes verstanden, die bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag von der
Pflegegeld: Höhe nach Pflegestufen
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.
- Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegegeld
- Pflegegrad 2: 347 Euro (monatlich)
- Pflegegrad 3: 599 Euro (monatlich)
- Pflegegrad 4: 800 Euro (monatlich)
- Pflegegrad 5: 990 Euro (monatlich)
Hinweis: Sollte Ihr Angehöriger eine Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, wird das bisher bezogene Pflegegeld für einen Zeitraum von bis zu 8 Wochen zur Hälfte weitergezahlt.
Pflegegeld beantragen
Sie möchten Ihren Angehörigen dabei unterstützen, Pflegegeld zu beantragen? Dann müssen Sie zunächst einen Antrag bei der Pflege- bzw. Krankenkasse des Angehörigen stellen. Die Krankenkasse wird anschließend den Medizinischen Dienst (MD) mit der Überprüfung und Begutachtung der Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen beauftragen. Auf diese Weise wird der Pflegegrad festgestellt, an dem sich anschließend die Höhe des Pflegegeldes orientiert.