Tagespflege: Unterstützung für pflegende Angehörige

Die Pflege eines geliebten Menschen kann für pflegende Angehörige zu einer zunehmenden Belastung werden, denn oftmals lässt sie sich nur sehr schwer mit Beruf und Alltag vereinbaren. Eine sogenannte Tagespflege oder Nachtpflege kann in diesem Fall dabei helfen, Sie bei der häuslichen Pflege zu entlasten. 

In diesem Beitrag erfahren Sie, was Tages- und Nachtpflege ist, was die beiden Leistungen beinhalten und wer Anspruch darauf hat. Zudem erklären wir Ihnen, welche Kosten jeweils für Tages- und Nachtpflege anfallen, wie viel davon selbst getragen werden müssen und wie Sie die passende Einrichtung für Ihre Liebsten finden. 

Was ist Tages- und Nachtpflege?

Die Tages- und Nachtpflege ist eine hilfreiche Ergänzung für die häusliche Pflege. Die Leistung wird in der Regel dann beantragt, wenn pflegende Angehörige berufstätig sind und der Pflege eines lieben Menschen nicht in vollem Umfang nachkommen können. In diesem Fall kann die pflegebedürftige Person zur teilstationären Versorgung in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden. Die zeitweise Betreuung kann dabei im Rahmen der Tagespflege oder der Nachtpflege stattfinden. 

Dazu wird die zu pflegende Person, je nachdem ob diese Tages- oder Nachtpflege benötigt, morgens bzw. abends abgeholt und nachmittags oder am nächsten Morgen wieder nach Hause zurückgebracht. Dabei organisiert die jeweilige Pflegeeinrichtung auch den Fahrdienst.

Tagespflege für Senior*innen

Die Tagespflege richtet sich in erster Linie an pflegebedürftige Menschen, die tagsüber nicht allein zu Hause bleiben können, während ihre Angehörigen beispielsweise berufstätig sind. Ursachen hierfür können sowohl körperliche als auch kognitive Einschränkungen, etwa durch Demenz, sein. Zudem kommt es häufig vor, dass ältere Menschen allein vergessen zu essen oder ausreichend zu trinken, wodurch das Risiko für Schwächeanfälle steigt. 

Um solchen Situationen vorzubeugen, umfasst die Tagespflege für Senioren in der Regel folgende Leistungen: 

  • Mahlzeiten: Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee 
  • Grundpflege: Hilfe beim Essen, Toilettengang, Körperpflege, Wechseln von Inkontinenzprodukten, Medikamentengabe etc.  
  • Betreuung und Beschäftigung: Gemeinsames Singen, Gymnastik, Spiele, Zeitunglesen, Kochen etc. 
  • Förderung von kognitiven Fähigkeiten: Bei Demenz z. B. Gedächtnistraining 

Die Betreuung findet dabei in der Regel in Gruppen mit 10 bis 12 Senioren statt, um soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und Altersdepression vorzubeugen. 

Nachtpflege für Pflegebedürftige

Im Rahmen der Nachtpflege werden pflegebedürftige Personen während der Nacht betreut. Dies kann beispielsweise erforderlich sein, wenn nächtliche Medikamentengaben notwendig sind. Das Angebot richtet sich insbesondere an Menschen mit Demenz oder Parkinson, da bei ihnen häufig ein gestörter Schlaf-Wach-Rhythmus vorliegt und sie vor allem nachts aktiv sind. 
 
Mit dem Fortschreiten der Demenz steigt in der Regel auch der Bedarf an Pflege und Aufsicht, um zu verhindern, dass sich die betroffene Person selbst oder andere gefährdet. Zudem neigen viele Demenzkranke dazu, unbemerkt das Haus zu verlassen. Wenn es Angehörigen nicht möglich ist, die Betreuung über die gesamte Nacht hinweg sicherzustellen, kann die Nachtpflege eine wichtige Entlastung darstellen. 
 

Nachtpflege zu Hause bei  

Eine nächtliche Betreuung ist nicht nur bei Demenz oder Parkinson erforderlich. Auch ältere Menschen mit Inkontinenz oder eingeschränkter Mobilität, die nachts nicht selbstständig zur Toilette gehen können, sind auf Unterstützung angewiesen. 
 
Da Nachtpflege in der Regel nicht von ambulanten Pflegediensten angeboten wird, lässt sich eine Betreuung in den eigenen vier Wänden meist nur im Rahmen einer sogenannten 24-Stunden-Betreuung realisieren. In diesem Fall lebt eine Betreuungsperson gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person im Haushalt und übernimmt die Versorgung rund um die Uhr. 

Voraussetzungen für Nacht- und Tagespflege von Senior*innen

Anspruch auf Tages- und Nachtpflege besteht für alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2. Die Leistungen setzen voraus, dass die Person weiterhin zu Hause gepflegt wird, wobei die teilstationäre Pflege die häusliche Pflege unterstützen, ergänzen oder ermöglichen soll. Das bedeutet jedoch nicht, dass Menschen mit Pflegegrad 1 diese Leistungen grundsätzlich nicht nutzen können – in diesem Fall müssen die Kosten allerdings größtenteils selbst übernommen werden. 

Um Tages- oder Nachtpflege für einen Angehörigen zu beantragen, sollten Sie sich am besten telefonisch an die zuständige Pflegekasse wenden, da der Ablauf nicht einheitlich geregelt ist. In der Regel erhalten Sie daraufhin ein Antragsformular. Nach Bewilligung des Antrags übernimmt die ausgewählte Pflegeeinrichtung die Abrechnung der Kosten direkt mit der Pflegekasse. 

Kosten für Tages- und Nachtpflege 

Die Kosten für Tages- oder Nachtpflege unterscheiden sich je nach Region und Anbieter und liegen in der Regel zwischen 60 und 110 Euro pro Tag. Diese Gesamtkosten setzen sich aus verschiedenen Anteilen zusammen, von denen einige über die Pflegeversicherung abgedeckt werden können, andere jedoch nicht. Ein Überblick über die typischen Kostenanteile: 

  • Pflege und Betreuung: Leistungen für die fachliche Versorgung und persönliche Unterstützung  
  • Fahrtkosten: Transport der pflegebedürftigen Person zur Einrichtung und zurück  
  • Unterkunft und Verpflegung: Mahlzeiten und Raumnutzung während des Aufenthalts  
  • Investitionskosten: Anteil für Gebäude, Ausstattung und Instandhaltung der Einrichtung 

Die Kosten für Pflege und Betreuung sowie für Fahrtkosten können über die Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt werden. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten hingegen müssen von der pflegebedürftigen Person selbst getragen werden. 

Die Höhe der finanziellen Unterstützung für teilstationäre Pflege richtet sich nach dem Pflegegrad. Dabei ist zu beachten, dass der Entlastungsbetrag nur dann zusätzlich genutzt werden kann, wenn er nicht bereits für andere Leistungen eingesetzt wurde. 

Übersicht der Leistungen für teilstationäre Pflege nach Pflegegrad: 

  • Pflegegrad 1: Nur Nutzung des Entlastungsbetrags für sämtliche Kosten  
  • Pflegegrad 2: 721 € (monatlich) + Entlastungsbetrag  
  • Pflegegrad 3: 1.357 € (monatlich) + Entlastungsbetrag  
  • Pflegegrad 4: 1.685 € (monatlich) + Entlastungsbetrag  
  • Pflegegrad 5: 2.085 € (monatlich) + Entlastungsbetrag 

Zusätzliche Kosten, insbesondere für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten, können über den Entlastungsbetrag abgedeckt werden. Dieser beträgt unabhängig vom Pflegegrad 131 Euro pro Monat und steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. 

Tagespflege: Die richtige Einrichtung finden

Nicht jede Tagespflegeeinrichtung bietet auch Nachtpflege an. Wenn Sie die passende Einrichtung für einen Angehörigen suchen, lohnt es sich, die zuständige Pflegekasse zu kontaktieren. Diese führen Verzeichnisse der zugelassenen Pflegeeinrichtungen inklusive Leistungsverzeichnissen und Preislisten. 

Bevor Sie sich endgültig entscheiden, sollten Sie ein Beratungsgespräch vereinbaren und die Einrichtung persönlich besichtigen. Auch ein Schnuppertag mit Ihren Liebsten kann sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass die Atmosphäre passt. 

Tages- und Nachtpflege bietet eine wertvolle Entlastung für berufstätige pflegende Angehörige, da sie den Alltag flexibler gestalten und sich auch Zeit für sich selbst nehmen können.