Tagespflege: Unterstützung für pflegende Angehörige

Die Pflege eines lieben Menschen kann für pflegende Angehörige zu einer zunehmenden Belastung werden, denn oftmals lässt sie sich nur sehr schwer mit Beruf und Alltag vereinbaren. Eine sogenannte Tagespflege oder Nachtpflege kann in diesem Fall dabei helfen, Sie bei der häuslichen Pflege zu entlasten und diese dabei gleichzeitig zu stärken.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was Tages- und Nachtpflege ist, was die beiden Leistungen beinhalten und wer Anspruch darauf hat. Zudem erklären wir Ihnen, welche Kosten jeweils für Tages- und Nachtpflege anfallen, wie viel davon selbst getragen werden muss und wie Sie die passende Einrichtung für eine*n Ihrer Liebsten finden.

Was ist Tages- und Nachtpflege?

Die Tages- und Nachtpflege ist eine hilfreiche Ergänzung zur häuslichen Pflege. Die Leistung wird in der Regel dann beantragt, wenn pflegende Angehörige berufstätig sind und der Pflege eines lieben Menschen nicht in vollem Umfang nachkommen können. In diesem Fall kann die pflegebedürftige Person zur teilstationären Versorgung in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden. Die zeitweise Betreuung kann dabei im Rahmen der Tagespflege oder der Nachtpflege stattfinden.

Dazu wird die zu pflegende Person, je nachdem ob diese Tages- oder Nachtpflege benötigt, morgens bzw. abends abgeholt und nachmittags oder am nächsten Morgen wieder nach Hause zurückgebracht. Dabei organisiert die jeweilige Pflegeeinrichtung auch den Fahrdienst. Während die zeitliche Betreuung in der Regel an Werktagen stattfindet, bieten manche Pflegeeinrichtungen ihre Leistungen auch an Wochenenden und Feiertagen an.

Tagespflege für Senior*innen

Die Tagespflege richtet sich vor allem an Pflegebedürftige, die unter keinen Umständen allein zuhause bleiben können, während die pflegende Person tagsüber arbeiten geht. Gründe dafür können z. B. körperliche und geistige Einschränkungen wie Demenz sein. Zudem vergessen viele ältere Menschen das Essen und vor allem das Trinken, wenn Sie allein sind, was die Gefahr von Schwächeanfällen erhöhen kann. Um diesen Umständen vorzubeugen, beinhaltet die Tagespflege von Senior*innen folgende Leistungen:

  • Mahlzeiten: Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee
  • Grundpflege: Hilfe beim Essen, Toilettengang, Körperpflege, Wechseln von Inkontinenzprodukten, Medikamentengabe etc.
  • Betreuung und Beschäftigung: Gemeinsames Singen, Gymnastik, Spiele, Zeitunglesen, Kochen etc.
  • Förderung von kognitiven Fähigkeiten: Bei Demenz z. B. Gedächtnistraining

Die Betreuung findet dabei in der Regel in Gruppen mit 10 bis 12 Senior*innen statt, um soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und Altersdepression vorzubeugen.

Nachtpflege für Pflegebedürftige

Im Rahmen der Nachtpflege werden pflegebedürftige Menschen nachtsüber betreut. Dies kann z. B. nötig sein, wenn auch während der Nacht Medikamentenabgaben nötig sind. Dabei richtet sich die Nachtpflege vor allem an Menschen mit Demenz oder Parkinson. Diese haben meist einen gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus und sind vor allem nachts aktiv.

Je weiter die Demenz voranschreitet, desto mehr Pflege bzw. Beaufsichtigung ist nötig, damit die pflegebedürftige Person nicht sich selbst oder andere in Gefahr bringt. Zusätzlich tendieren Demenzkranke dazu wegzulaufen. Wenn es Ihnen als Angehörig*e nicht möglich ist, Ihre*n Liebste*n die ganze Nacht zu beaufsichtigen, bietet sich in einem solchen Fall die Nachtpflege als Entlastung an.

Nachtpflege zu Hause bei

Die nächtliche Betreuung kann nicht nur bei einer möglichen Demenz- oder Parkinsonerkrankung nötig sein. Auch Senior*innen, die unter Inkontinenz leiden oder nicht allein zur Toilette gehen können, benötigen nachts Betreuung.

Da die Nachtpflege in der Regel nicht von ambulanten Pflegediensten angeboten wird, ist die nächtliche Betreuung zu Hause meist nur im Rahmen einer sogenannten 24-Stunden-Betreung möglich, bei der eine Pflegekraft mit der pflegebedürftigen Person zusammen in einem Haushalt lebt.

Voraussetzungen für Nacht- und Tagespflege von Senior*innen

Der Anspruch auf Tages- und Nachtpflege besteht für alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad von 2 bis 5. Dies bedeutet zwar nicht, dass eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 1 die Leistungen der Tagespflege und Nachtpflege nicht in Anspruch nehmen kann, jedoch muss in diesem Fall ein Großteil der Kosten selbst getragen werden.

Um Tages- und Nachtpflege für eine*n Ihrer Liebsten zu beantragen, melden Sie sich am besten telefonisch bei der jeweiligen Pflegekasse, da der Antragsprozess nicht einheitlich geregelt ist. In der Regel erhalten Sie dann ein entsprechendes Antragsformular. Wird Ihr Antrag bewilligt, rechnet die Pflegeeinrichtung Ihrer Wahl die Kosten direkt mit der Pflegekasse ab.

Kosten für Tages- und Nachtpflege

Wie hoch die Kosten für die Tages- oder Nachtpflege Ihres*r Liebsten ausfallen, hängt von der jeweiligen Pflegeeinrichtung und deren Leistungen ab. Durchschnittlich betragen diese etwa 50 bis 95 Euro pro Tag oder Nacht. Dabei übernimmt die Pflegekasse bis zu einem bestimmten Höchstbetrag die pflegerischen Leistungen der jeweiligen Nacht- und Tagespflege. Dazu gehören unter anderem:

  • Grundpflege
  • Medizinische Behandlungspflege
  • Soziale Betreuung
  • Fahrdienst

Der Höchstbetrag, mit dem die jeweilige Pflegeversicherung diese Kosten übernimmt, ist dabei abhängig vom Pflegegrad (Stand Januar 2023):

  • Pflegegrad 2: 689 EUR (monatlich)
  • Pflegegrad 3: 1.298 EUR (monatlich)
  • Pflegegrad 4: 1.612 EUR (monatlich)
  • Pflegegrad 5: 1.995 EUR (monatlich)

Die jeweiligen Zuschüsse erhält Ihr*e Angehörig*e zusätzlich zum Pflegegeld, den Pflegesachleistungen und dem Entlastungsbetrag. Letzterer kann genutzt werden, um die sogenannten Hotelkosten abzudecken, die selbst gezahlt werden müssen. Dazu gehören z. B. die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung in der Tages- und Nachtpflege. Zusätzlich können Investitionskosten, also Kosten zur Modernisierung der Pflegeeinrichtung, anfallen, die diese ebenfalls in Rechnung stellen darf.

Tagespflege für Senior*innen mit Pflegegrad 1

Da pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf die Zuschüsse der Pflegekasse bei Tagespflege oder Nachtpflege haben, können auch diese den Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat nutzen, um die jeweilige Pflege mitzufinanzieren. In diesem Fall rechnet die Einrichtung nicht direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie oder Ihr*e Angehörige*r in Vorkasse gehen müssen. Nachdem Sie die Rechnungen eingereicht haben, wird Ihnen der Entlastungsbetrag erstattet.

Tagespflege: Die richtige Einrichtung finden

Nicht jede Tagespflege-Einrichtung bietet auch Nachtpflege an. Falls Sie auf der Suche nach der richtigen Einrichtung für eine*n Ihrer Liebsten sind, sollten Sie dazu die jeweilige Pflegekasse kontaktieren. Diese verfügen über Verzeichnisse von zugelassenen Pflegeeinrichtungen inklusive deren Leistungsverzeichnissen und Preislisten.

Bevor Sie sich für eine Einrichtung für die Tagespflege oder Nachtpflege entscheiden, sollten Sie zunächst ein Beratungsgespräch vereinbaren und sich die Einrichtung anschauen. Auch ein Testbesuch mit Ihrer*m Liebsten kann nicht schaden, um sicher zu gehen, dass die Atmosphäre stimmt.

Tages- und Nachtpflege ist eine entlastende Ergänzung für berufstätige pflegende Angehörige, die ihren stressigen Alltag dadurch flexibler gestalten und sich auch Zeit für sich selbst nehmen können.