Pflegebedürftige Menschen haben, je nach Pflegegrad, einen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Diese können Sie als pflegende Angehörige entlasten und die häusliche Pflege Ihrer Liebsten verbessern. Was sind Pflegesachleistungen, wo können sie beantragt werden und wie lassen sie sich sinnvoll mit dem Pflegegeld kombinieren? In diesem Beitrag beantworten wir all diese Fragen.
Was ist eine Pflegesachleistung?
Anders als es der Begriff vermuten lässt, handelt es sich bei einer Pflegesachleistung nicht um „Sachen“ wie z. B. Einmalhandschuhe, Inkontinenzeinlagen oder ein Pflegebett. Diese „Sachen“ zählen zu den sogenannten Pflegehilfsmitteln, die zur häuslichen Pflege nötig sind bzw. diese erleichtern. Im Gegensatz dazu bezeichnen Pflegesachleistungen die Dienstleistungen eines ambulanten Pflegedienstes, die eine pflegebedürftige Person im Rahmen der häuslichen Pflege oder in Tagespflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen kann. Zu diesen Sachleistungen in der Pflege, die zur sogenannten Grundpflege gehören, zählen unter anderem:
- Hilfe bei der Körperpflege, z. B. Ganzkörperwaschung oder Teilwaschung im Bett
- Hilfe beim Duschen oder Baden
- Hilfe beim An- und Ausziehen
- Hilfe beim Toilettengang
- Wechseln von Inkontinenzprodukten
- Förderung der Bewegungsfähigkeit
- Putzen der Wohnung
- Kochen
- Einkaufen
Dadurch unterscheidet sich die Pflegesachleistung wesentlich vom Pflegegeld: Während mit der Sachleistung ein professioneller Pflegedienst finanziert werden kann, erhalten pflegebedürftige Menschen Pflegegeld, um die häusliche Pflege durch Angehörige oder eine selbstbeauftragte Pflegekraft zu finanzieren, ohne dabei Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen. Und während eine pflegebedürftig Person das Pflegegeld zur freien Verfügung direkt auf das Konto überwiesen bekommt, erfolgt die Abrechnung der Pflegesachleistungen durch die zuständige Pflegekasse direkt mit dem Pflegedienst. Die Höhe der Kosten, die die Pflegekasse übernimmt, hängt dabei vom anerkannten Pflegegrad ab.
Pflegesachleistung: Der Pflegegrad entscheidet über die Höhe
- Pflegegrad 1: Kein Anspruch
- Pflegegrad 2: Bis zu 796 Euro (monatlich)
- Pflegegrad 3: Bis zu 1.497 Euro (monatlich)
- Pflegegrad 4: Bis zu 1.859 Euro (monatlich)
- Pflegegrad 5: Bis zu 2.299 Euro (monatlich)
So beantragen Sie Pflegesachleistungen
Um Pflegesachleistungen für einen Angehörigen zu beantragen, reicht in der Regel ein kurzer Anruf bei der zuständigen Pflegekasse. Diese sendet Ihnen anschließend alle erforderlichen Antragsformulare zu, die Sie ausgefüllt zurückschicken. Darin müssen unter anderem der Pflegegrad sowie Angaben wo und durch wen die Pflege stattfinden soll gemacht werden. Diese Informationen sind entscheidend dafür, ob der Antrag auf Pflegesachleistungen bewilligt wird oder lediglich Anspruch auf Pflegegeld besteht. Nur von der Pflegekasse anerkannte Pflegedienste oder Einzelpersonen dürfen Pflegesachleistungen erbringen.
Das bedeutet: Als pflegender Angehöriger können Sie die Pflegesachleistungen nicht selbst abrechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Sachleistungen jedoch mit Pflegegeld kombinieren, wovon sowohl die pflegebedürftige Person als auch Sie als pflegender Angehöriger profitieren können.
Kombination von Pflegesachleistung und Pflegegeld
Die häusliche Pflege eines lieben Menschen kann sehr erfüllend, gleichzeitig aber auch Kräfte zehrend sein und unter Umständen zu einer Belastung werden, die sich im schlimmsten Fall zu einem Burnout entwickelt. Die professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst kann dabei helfen, Sie als pflegenden Angehörigen zu entlasten. Dies ist mit der sogenannten Kombinationsleistung, auch Kombinationspflege genannt, möglich. Bei einer Kombinationsleistung handelt es sich um die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung. In der Praxis bedeutet das, dass Sie als pflegender Angehöriger sich die Pflege Ihrer Liebsten mit einem professionellen Pflegedienst teilen. Um die Kombinationsleistung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Pflege findet zu Hause statt.
- Es liegt mindestens ein Pflegegrad 2 vor.
- Die Pflegesachleistungen werden nicht voll in Anspruch genommen.
Werden z. B. nur 60 Prozent der Pflegesachleistungen in Anspruch genommen, besteht anteilig noch ein Anspruch von 40 Prozent auf das vom Pflegegrad abhängige Pflegegeld. Das heißt: Je weniger Pflegesachleistungen beansprucht werden, desto mehr Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige zusätzlich. Daher kann es für Sie als pflegender Angehöriger sinnvoll sein, zu prüfen, ob die Leistungen des Pflegedienstes tatsächlich so hoch sind, dass diese die monatlichen Pflegesachleistungen aufbrauchen. Sollte das nicht der Fall sein, bietet die Kombinationspflege viele Vorteile. So können Sie mit dieser z. B. die Pflegequalität für Ihre Liebsten sichern und erhöhen, indem Sie professionelle Unterstützung bekommen.
Genau wie die Pflegesachleistung beantragen Sie auch die Kombinationsleistung bei der zuständigen Pflegekasse. Diese berechnet auf Grundlage der Rechnungen des Pflegedienstes die Höhe des Pflegegeldes, das zusätzlich in Anspruch genommen werden kann.
Wichtig: Wenn Sie festlegen, in welchem Verhältnis Sie Pflegesachleistungen und Pflegegeld beziehen möchten, ist diese Entscheidung in der Regel für mindestens sechs Monate bindend. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie keine festen Angaben zum Verhältnis machen. Ändert sich die Pflegesituation vor Ablauf der sechs Monate erheblich, kann die Versorgung vorzeitig angepasst werden. Beispielsweise kann eine schnelle Verschlechterung des Zustands der pflegebedürftigen Person einen höheren Bedarf an ambulanter Pflege erforderlich machen.
Sachleistungen in der Pflege in Betreuungsleistungen umwandeln
Neben der Kombinationspflege können nicht genutzte Pflegesachleistungen auch in Betreuungsleistungen umgewandelt werden. Ab Pflegegrad 2 ist es damit möglich, bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen für Betreuung und weitere Unterstützungsangebote im Alltag zu verwenden, zum Beispiel für eine Haushaltshilfe – eine Leistung, die sonst über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro finanziert würde. Im Unterschied zum Entlastungsbetrag, der bei Bedarf angespart werden kann, muss der Umwandlungsanspruch vollständig genutzt werden. Er kann jeden Monat in Anspruch genommen werden und erfordert keine gesonderte Beantragung.
Pflegesachleistungen und Kombinationsleistung als Entlastung
Falls die Pflegesachleistungen für eine pflegebedürftige Person nicht komplett durch einen Pflegedienst aufgebraucht werden, sollten Sie unbedingt eine Kombinationslösung prüfen. So lässt sich die Arbeitslast besser verteilen und Sie gewinnen wieder mehr Zeit für sich selbst.