So beantragen Sie Pflegeunterstützungsgeld

Kommt es unerwartet zu einer akuten Pflegesituation in der Familie, stehen viele Angehörige unter Druck: Zwischen Alltag und Beruf muss nun schnell die nötige Pflege organisiert oder zeitweise sogar selbst übernommen werden. In dieser Krisensituation können Beschäftigte das Pflegeunterstützungsgeld in Anspruch nehmen. 

Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wie Sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen und wie hoch es ausfällt, erfahren Sie in diesem Beitrag. 

Was ist Pflegeunterstützungsgeld?

Wenn Sie Ihrer Arbeit vorübergehend fernbleiben müssen, um kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen zu übernehmen bzw. zu organisieren, haben Sie Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Das Pflegezeitgesetz sieht vor, dass Sie sich dazu bis zu zehn Tage von Ihrem Arbeitgeber unentgeltlich freistellen lassen können. Um während dieser Zeit finanziell abgesichert zu sein, erhalten Sie das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung. Die gesetzliche Grundlage dafür ist in § 44a Sozialgesetzbuch (SGB) XI verankert. 

Das Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige soll Ihnen dabei helfen, die Pflege Ihrer Liebsten und Ihren beruflichen Alltag besser miteinander vereinbaren zu können, ohne dabei finanzielle Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Dies gilt besonders, wenn Sie in einiger Entfernung von Ihrem Angehörigen wohnen. Um die Lohnersatzleistung zu erhalten, muss ein Pflegeunterstützungsgeld-Antrag bei der zuständigen Pflegekasse oder privaten Pflege-Pflichtversicherung der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Damit dieser genehmigt werden kann, müssen zunächst verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. 

Pflegeunterstützungsgeld: Voraussetzungen

Um Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: 

  • Die Pflegesituation ist akut, also plötzlich und unvorhersehbar eingetreten.  
  • Sie sind ein naher Angehöriger der pflegebedürftigen Person.  
  • Ihr Angehöriger ist bereits als pflegebedürftig eingestuft oder es ist absehbar, dass Pflegebedürftigkeit in Kürze eintreten wird.  
  • Sie sind angestellt und benötigen eine kurzzeitige Freistellung von der Arbeit.  
  • Der zu pflegende Angehörige ist bei einer deutschen Krankenkasse versichert, kann aber auch außerhalb Deutschlands wohnen.  

Sobald die Pflegebedürftigkeit absehbar ist, sollten Sie zeitnah den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse oder dem entsprechenden Versicherungsunternehmen stellen. Dem Antrag muss eine ärztliche Bescheinigung beigefügt werden, die die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen bestätigt. 

Pflegeunterstützungsgeld: Höhe der Lohnersatzleistung

Die Höhe des Pflegeunterstützungsgelds ist abhängig von Ihrem aktuellen Gehalt und beträgt 90 Prozent des entgangenen Nettoverdiensts, sofern Sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Pflegezeit keine Einmalzahlungen erhalten haben, wie z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Wenn in den 12 Monaten vor Beginn der Pflegezeit Einmalzahlungen im Arbeitsentgelt erfolgt sind, beträgt das Pflegeunterstützungsgeld 100 Prozent des tatsächlich ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Die Höhe der Einmalzahlung spielt dabei keine Rolle. 

Das Pflegeunterstützungsgeld darf pro Kalendertag jedoch maximal 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung nach § 233 Absatz 3 SGB V nicht überschreiten. Seit dem 01.01.2026 liegt der Tageshöchstbetrag daher bei 135,63 Euro

Obwohl sich das Pflegeunterstützungsgeld am Nettoentgelt orientiert, werden darauf Sozialversicherungsbeiträge für die Renten- und Krankenversicherung erhoben – für die Pflegeversicherung jedoch nicht. Die Beiträge teilen sich Sie und die Pflegekasse beziehungsweise die private Pflegepflichtversicherung jeweils zur Hälfte. Einkommensteuer fällt auf das Pflegeunterstützungsgeld nicht an. 

Pflegeunterstützungsgeld: Wie oft können Sie die Lohnersatzleistung beantragen?

Grundsätzlich haben Sie auf die Lohnersatzleistung einen jährlich wiederkehrenden Anspruch von maximal zehn Tagen. Das heißt: Kommt es in den folgenden Jahren erneut zu einem unerwarteten Pflegefall in Ihrer Familie, haben Sie wiederum Anspruch auf die vollen zehn Tage. Wichtig: Diese müssen nicht zusammenhängend in Anspruch genommen werden, sondern können bei Bedarf auch auf das gesamte Jahr oder mehrere pflegende Angehörige verteilt werden. Beamte haben allerdings keinen Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld bzw. es gelten andere Regelungen zur kurzzeitigen Freistellung, etwa in Form eines Gehaltsvorschusses. 

Pflegeunterstützungsgeld beantragen

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine sogenannte Antragsleistung – Sie als Angehöriger müssen also aktiv einen Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person stellen, um diese Leistung zu erhalten. 

So läuft der Antrag ab: 

  • Besorgen Sie sich eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass Ihr Angehöriger akut pflegebedürftig ist. 
  • Stellen Sie den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Viele Krankenkassen stellen die Formulare online zum Herunterladen bereit. 
  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die kurzzeitige Freistellung und reichen Sie die Bescheinigung über den Verdienstausfall bei der Pflegekasse ein. 

Je nachdem, ob der Pflegebedürftige gesetzlich oder privat versichert ist, reichen Sie den Antrag bei der entsprechenden Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen ein. Die ärztliche Bescheinigung muss dem Antrag unbedingt beigefügt werden. Der Antrag sollte so schnell wie möglich gestellt werden, sobald die akute Pflegesituation erkennbar ist. Formulare können entweder online heruntergeladen oder telefonisch bei der zuständigen Pflegekasse angefordert werden. 

Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige

In einer familiären Krisensituation, in der es darum geht, einen lieben Menschen mit der richtigen Pflege zu versorgen, ist es wichtig, dass Sie die richtigen Prioritäten setzen. Dazu gehört auch, rechtzeitig Pflegeunterstützungsgeld zu beantragen. Dadurch gewinnen Sie nicht nur wertvolle Zeit, die Sie dringend benötigen, um alles rund um den Pflegebedarf Ihres Angehörigen zu organisieren, sondern sorgen durch die Lohnersatzleistung auch dafür, dass Sie in dieser schwierigen Zeit finanziell abgesichert sind.