Pflegehilfsmittel: Was zahlt die Krankenkasse?

Pflegehilfsmittel wie Inkontinenzprodukte spielen eine zentrale Rolle im Alltag von pflegenden Angehörigen. Ohne eine ausreichende Versorgung und die damit verbundene finanzielle Unterstützung durch die Pflegekassen wäre die Pflege von Angehörigen nicht vorstellbar. Hier erfahren Sie, was Pflegehilfsmittel sind und wie Sie die Pflegehilfsmittel-Pauschale bei der Pflegekasse beantragen können.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Produkte und Gegenstände, die zur häuslichen Pflege benötigt werden. Diese sollen dazu beitragen, die Beschwerden von Pflegebedürftigen zu lindern und die Pflege zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Dabei wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln unterschieden.

Die technischen Hilfsmitteln werden je nach Zweck ihrer Verwendung in verschiedene Produktgruppen unterteilt: 

  • Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, die als Leihgabe durch die Pflegekasse zur Verfügung gestellt werden: z.B. Pflegebetten, Pflegebettenzubehör, Pflegeliegestühle, etc. 
  • Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene, die geliehen oder deren Kosten durch die Pflegekasse übernommen werden: z.B. Waschsysteme, Bettpfannen, Urinflaschen, Bettschutzeinlagen. 
  • Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung/Mobilität, deren Kosten durch die Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad übernommen werden, wie zum Beispiel Hausnotrufsysteme.
  • Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden, die geliehen oder deren Kosten durch die Pflegekasse übernommen werden: Lagerungsrollen, Lagerungshalbrollen.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind dagegen Produkte, die aus hygienischen Gründen nur einmal benutzt werden können. Dazu zählen zum Beispiel: 

  • Einmalhandschuhe 
  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel 
  • Mundschutz 
  • Schutzschürzen Einmal-Bettschutzeinlagen (Entdecken Sie die breite Auswahl an TENA-Bettschutzprodukten, wie die hochsaugfähigen Einweg-Schutzunterlagen

Pflegehilfsmittel: Wer übernimmt die Kosten?

Für technische Pflegehilfsmittel müssen in der Regel maximal 10 Prozent der Kosten bzw. maximal 25 Euro der Kosten dazugezahlt werden. Größere Hilfsmittel wie Rollstühle werden dagegen ohne Zuzahlung leihweise vergeben. Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln übernehmen die gesetzlichen Pflegekassen die Kosten in Form einer Pflegehilfsmittel-Pauschale. Diese beträgt monatlich maximal 40 Euro. Alle weiteren Kosten müssen Sie bzw. Ihr/e pflegebedürftige/r Angehörige/r selbst übernehmen. Für die Pflegehilfsmittelversorgung gelten folgende Voraussetzungen:

  • Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor, sprich: mindestens Pflegegrad 1.
  • Die/der Pflegebedürftige wird zuhause gepflegt oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen.
  • Die Pflege wird von einer/einem pflegenden Angehörigen oder einem Pflegedienst übernommen.

Wichtig: Falls Ihr/e pflegebedürftige/r Angehörige/r privat versichert ist, kommt die jeweilige Versicherung nur im vereinbarten Leistungsumfang für die benötigten Pflegehilfsmittel auf. Diese müssen dabei nicht durch einen Arzt bzw. eine Ärztin verordnet werden, sondern können in der Regel einfach bei der Pflegeversicherung, egal ob gesetzlich oder privat, beantragt werden.

Pflegehilfsmittel beantragen

Um technische Pflegehilfsmittel zu erhalten müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, den Ihr/e pflegebedürftige/r Angehörige/r oder Sie als Bevollmächtigte Person unterschreiben müssen. Der Antrag kann dabei auch durch ein Sanitätshaus oder einen anderen Anbieter für Pflegehilfsmittel gestellt werden. Die Pflegekasse rechnet bei positiver Rückmeldung direkt mit dem jeweiligen Anbieter ab.

Bei Pflegehilfsmittel zum Verbrauch genügt in der Regel ein formloser Antrag. Dazu ist auch kein ärztliches Rezept nötig. Ein solches kann den Bearbeitungsprozess und die Bewilligung jedoch oftmals beschleunigen. Dieses senden Sie einfach an die Pflegekasse Ihrer/Ihres Angehörigen. Innerhalb einiger Wochen erhalten Sie eine Rückmeldung, ob Ihr Antrag genehmigt wurde. Danach können Sie die benötigten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch z.B. in den Apotheken in Ihrer Umgebung oder auch bei einem Online-Anbieter, wie z. B. im TENA-Webshop kaufen. Die Auszahlung der 40-Euro-Pauschale für die Pflegehilfsmittel durch die Pflegekasse erfolgt dabei immer am Monatsanfang. Um diese auch für bereits zurückliegende Käufe zu beanspruchen, müssen Sie die jeweiligen Rechnungen einreichen.