Pflegehilfsmittel wie Inkontinenzprodukte spielen eine zentrale Rolle im Alltag von pflegenden Angehörigen. Ohne eine ausreichende Versorgung und die damit verbundene finanzielle Unterstützung durch die Pflegekassen wäre die Pflege von Angehörigen nicht vorstellbar. Hier erfahren Sie, was Pflegehilfsmittel sind, wer Anspruch darauf hat und welche Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Produkte und Gegenstände, die zur häuslichen Pflege benötigt werden. Diese sollen dazu beitragen, die Beschwerden von Pflegebedürftigen zu lindern und die Pflege zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Dabei wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln unterschieden.
Die technischen Hilfsmittel werden je nach Zweck ihrer Verwendung in verschiedene Produktgruppen unterteilt:
- Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, die als Leihgabe durch die Pflegekasse zur Verfügung gestellt werden: z. B. Pflegebetten, Pflegebettenzubehör, Pflegeliegestühle etc.
- Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene, die geliehen oder deren Kosten durch die Pflegekasse übernommen werden: z. B. Waschsysteme, Bettpfannen, Urinflaschen, Bettschutzeinlagen.
- Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung/Mobilität, deren Kosten durch die Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad übernommen werden, wie zum Beispiel Hausnotrufsysteme.
- Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden, die geliehen oder deren Kosten durch die Pflegekasse übernommen werden: Lagerungsrollen, Lagerungshalbrollen.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind dagegen Produkte, die aus hygienischen Gründen nur einmal benutzt werden können. Dazu zählen zum Beispiel:
- Einmalhandschuhe
- Hände- und Flächendesinfektionsmittel
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Einmal-Bettschutzeinlagen, wie z. B. Bettschutzprodukte von TENA
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegebedürftige Versicherte haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor – welcher genau, spielt keine Rolle.
- Die pflegebedürftige Person lebt zu Hause, bei der Familie, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen. Eine zusätzliche Tages- oder Nachtpflege ist möglich.
- Die Pflege wird zumindest teilweise durch Angehörige oder Freunde übernommen. Auch ein ambulanter Pflegedienst kann an der Pflege beteiligt sein.
Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung übernimmt monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dabei handelt es sich nicht um eine Pauschale, sondern um eine bedarfsgerechte Versorgung mit Verbrauchsmitteln, die für die Pflege zu Hause benötigt werden. Sie entscheiden selbst, welche Hilfsmittel Sie einsetzen möchten. Solange der Betrag von 42 Euro pro Monat nicht überschritten wird, sind die Mittel für Sie kosten- und zuzahlungsfrei. Liegt der Bedarf darüber, müssen die Mehrkosten von Ihnen selbst getragen werden.