Urlaub für pflegende Angehörige

Es ist wichtig, dass Sie sich als pflegende*r Angehörige*r ab und zu Urlaub von der Pflege eines lieben Menschen nehmen, um sich zu erholen und neue Kraft zu tanken. Denn nur wenn es Ihnen selbst gut geht, können Sie weiterhin uneingeschränkt für eine*n pflegebedürftige*n Angehörige*n da sein und die täglichen Herausforderungen der häuslichen Pflege auf Dauer bewältigen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, Urlaub von der Pflege zu machen, in welchen Fällen sogar ein Recht auf Sonderurlaub für pflegende Angehörige besteht und worauf Sie bei der Organisation einer Urlaubsvertretung achten sollten.

Warum Urlaub für pflegende Angehörige so wichtig ist

Die Pflege eines lieben Menschen kann sehr anstrengend sein und sich unter Umständen nicht nur zu einer körperlichen, sondern auch zu einer psychischen Belastung entwickeln. Oftmals verlangen die alltäglichen Aufgaben Ihnen so viel ab, dass nur wenig oder sogar gar keine Zeit für Sie selbst übrig bleibt. Die eigenen Bedürfnisse bleiben dabei schnell auf der Strecke. Dies kann im schlimmsten Fall zu einem Pflegeburnout führen.

Doch nur wenn Sie selbst körperlich und geistig in Bestform sind, können Sie sich optimal um eine*n Ihrer Liebsten kümmern. Daher ist regelmäßiger Urlaub für die Pflege Angehöriger unverzichtbar. Denn wenn Sie mit Ihren Kräften am Ende sind, fällt die Pflege schwerer und Sie reagieren wohlmöglich öfter gereizt und gestresst auf den Menschen, um den Sie sich sonst so liebevoll kümmern.

Sonderurlaub für pflegende Angehörige

Grundsätzlich gilt: Für die Pflege Angehöriger besteht ein Recht auf Sonderurlaub. Dieser ist jedoch nicht als Erholung vom Pflegealltag zu verstehen. Beim Sonderurlaub für pflegende Angehörige handelt es sich vielmehr um einen Zeitraum von bis zu zehn Tagen, an denen Sie sich von der Arbeit freistellen lassen können, wenn ein lieber Mensch unerwartet zum Pflegefall wird. Für diese Zeit können Sie Pflegeunterstützungsgeld bei der jeweiligen Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung beantragen, um Ihren Gehaltsverlust auszugleichen.

Verhinderungspflege: Urlaub bei der Pflege Angehöriger

Die Verhinderungspflege eignet sich besonders dann, wenn Sie Urlaub von der Pflege einer*s Angehörigen machen wollen, der*die in dieser Zeit weiterhin zuhause gepflegt werden kann. Dabei übernimmt während Ihres Urlaubs entweder ein ambulanter Pflegedienst oder eine andere vertraute Privatperson Ihres*r Liebsten die häusliche Pflege. Eine stundenweise Verhinderungspflege ist ebenfalls möglich.

Um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, muss die pflegebedürftige Person mindestens einen Pflegegrad 2 haben und bereits seit mindestens sechs Monaten gepflegt werden. Wird die Verhinderungspflege bewilligt, zahlt die Pflegeversicherung einen maximalen Zuschuss von 1.612 Euro.

Das sollten pflegende Angehörige über Urlaub durch Kurzzeitpflege wissen

Benötigt Ihr*e Angehörige*r eine 24-Stunden-Betreuung, eignet sich die Kurzzeitpflege, falls Sie eine Auszeit brauchen. Dabei wird Ihr*e Angehörige*r für den entsprechenden Zeitraum in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung bzw. einem Pflegeheim mit Kurzzeitpflegeplätzen untergebracht.

Auch bei der Kurzzeitpflege gilt: Ein Anspruch besteht nur ab Pflegegrad 2. Die Pflegekasse erstattet die Pflegeleistungen bei einem Aufenthalt von höchstens acht Wochen mit maximal 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Unterkunft und Verpflegung müssen bei der Kurzzeitpflege jedoch selbst bezahlt werden.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kombinieren

In der Regel ist der Zuschuss der Pflegekasse für die Kurzzeitpflege aufgebraucht, bevor die vollen acht Wochen vorbei sind. Daher können Sie den Zuschuss mit den Leistungen der Verhinderungspflege kombinieren, die Ihrer*m Angehörigen ebenfalls zustehen. Dadurch lässt sich der Kurzzeitpflege-Zuschuss auf maximal 3.386 Euro aufstocken.

Urlaub für pflegende Angehörige: Die richtige Vertretung organisieren

Bei der Suche nach Ihrer Urlaubsvertretung kommt es vor allem darauf an, die Bedürfnisse Ihrer*s Liebsten zu berücksichtigen. Dabei spielt die individuelle Pflegesituation eine entscheidende Rolle. Falls die pflegebedürftige Person weiterhin zuhause betreut werden soll, dies aber z. B. durch eine andere vertraute Person und nicht durch einen „fremden“ Pflegedienst geschehen soll, können Sie unter Umständen gemeinsam eine Vertretung auswählen, um Ihre Abwesenheit so angenehm wie möglich zu gestalten.

Bei der Suche einer passenden Kurzzeitpflegeeinrichtung sollten Sie zudem beachten, sich frühzeitig um einen Platz zu kümmern, da diese stark nachgefragt und schnell vergeben sind. Oftmals bieten sogenannte Pflegehotels eine gute Lösung und ermöglichen sogar einen gemeinsamen Urlaub bei der Pflege Angehöriger. Allerdings ist diese Möglichkeit lediglich auf Reiseziele innerhalb Deutschlands beschränkt.