Über die Barmer Inkontinenzversorgung

Einen inkontinenten Menschen zu pflegen ist nicht einfach. Die Belastung ist hoch, sowohl für die Pflegenden als auch für die Pflegebedürftigen. Spezielle Inkontinenzprodukte helfen den Betroffenen dabei, Ihren Alltag möglichst selbstständig zu meistern. Diese Produkte sind zwar im Handel frei erhältlich, aber nicht immer günstig. Die finanzielle Belastung, die somit zusätzlich entsteht, ist nicht zu unterschätzen. Doch welche Unterstützung steht Betroffenen, die bei der Barmer versichert sind, an Inkontinenzversorgung zu?

Inkontinenzversorgung bei der Barmer – der Ablauf

Egal, um welche Art von Inkontinenz es sich handelt, gesetzlich geregelt ist, dass die Barmer Kosten für die Inkontinenzversorgung nur dann übernimmt, wenn die Hilfsmittel bei einem ihrer Vertragspartner erworben werden. Die Barmer hat für die sogenannten aufsaugenden Inkontinenzhilfen Verträge mit unterschiedlichen Hilfsmittelanbietern geschlossen.

Barmer Inkontinenzversorgung: So erhalten Sie die Inkontinenzhilfen

Damit die Kosten für die Inkontinenzversorgung von der Barmer übernommen werden, benötigt die betroffene Person ein Rezept eines Arztes oder einer Ärztin. Mit der Verordnung können Sie sich dann direkt an einen Vertragspartner der Barmer wenden. Dieser wird sich um alles Weitere kümmern, auch um den Kostenübernahmeantrag bei der Versicherung. Auf der Internetseite der Barmer finden Sie Hilfe bei der Auswahl eines Hilfsmittelanbieters.

Aufsaugende Inkontinenzhilfen von der Barmer

Zu den von den Vertragspartnern der Barmer angebotenen aufsaugenden Inkontinenzhilfen zählen folgende Produktarten:

  • Vorlagen
  • Netzhosen, die der Fixierung der Vorlage dienen
  • Inkontinenzwindelhosen, die beispielsweise mit Haft- oder Klettstreifen befestigt werden
  • Inkontinenzhosen – so genannte Pull-ons, die jedoch keine Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen darstellen

Diese Leistungen erwarten Versicherte

Die Krankenkasse zahlt dem Vertragspartner eine monatliche Versorgungspauschale für die Inkontinenzversorgung einer bei der Barmer versicherten Person. Durch diese Inkontinenzpauschale der Barmer werden die Kosten für alle medizinisch notwendigen Produkte gedeckt. Den Betroffenen steht zudem eine ausführliche Beratung zu, die neben der Produktwahl auch das persönliche Umfeld betrachtet. Zudem werden Versicherte in den Gebrauch der Produkte eingewiesen – bei Bedarf werden auch direkt die pflegenden Angehörigen eingewiesen. Anschließend werden die Produkte von den meisten Vertragspartnern bis zur Haustür geliefert, auf Wunsch auch in neutraler Verpackung. Bei Bedarf wird den Betroffenen zur Produktauswahl zunächst ein Paket mit Produktmustern vom Vertragspartner der Barmer zur Verfügung gestellt. So können die Inkontinenzartikel erst einmal ausprobiert werden, um zu sehen, ob Produktart, Größe und Saugstärke passen. Versicherte der Barmer können aus mindestens zwei unterschiedlichen mehrkostenfreien Inkontinenzprodukten dem medizinischen Bedarf entsprechend und in der erforderlichen Menge auswählen.

Barmer Inkontinenzpauschale und gesetzliche Zuzahlung

Betroffene müssen in der Regel 10 Prozent der Kosten, maximal jedoch 10 Euro zuzahlen. Bei chronisch Kranken gilt allerdings eine Belastungsgrenze von 1 Prozent. Für den Fall, dass die zu leistenden gesetzlichen Zuzahlungen die Belastungsgrenze von 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreiten, kann sich die betroffene Person davon befreien lassen. Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie in unserem Artikel zum Thema „Inkontinenzmaterial auf Rezept: Alles zur Erstattung“.

Fallen zusätzliche Kosten bei der Inkontinenzversorgung über die Barmer an?

Abgesehen von der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlung fallen keine weiteren Kosten an. Sollte der oder die Betroffene jedoch eine Produktversorgung über das medizinisch notwendige Maß hinaus in Anspruch nehmen wollen, fallen zusätzliche Kosten an – die sogenannte wirtschaftliche Aufzahlung. Diese Mehrkosten werden nicht von der Krankenkasse erstattet und müssen vom Versicherten selbst getragen werden. Sie fallen in der Regel für modernere Produktsysteme wie TENA Flex oder TENA Pants an. Versicherte zahlen dann den Differenzbetrag zwischen Kassenerstattung und den tatsächlichen Kosten des höherwertigen Inkontinenzprodukts selbst. Bitte beachten Sie: Die wirtschaftliche Aufzahlung müssen Sie zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung leisten. Diese Investition lohnt sich aber, denn viele modernere Produktsysteme zeichnen sich z. B. durch eine verbesserte Atmungsaktivität aus und tragen dadurch zur Hautgesundheit bei. Somit können sie die Lebensqualität Ihres oder Ihrer Angehörigen deutlich erhöhen.

Falls Sie sich nach der Beratung für die wirtschaftliche Aufzahlung entscheiden oder mehr Produkte zur Verfügung gestellt bekommen möchten als medizinisch erforderlich, wird Sie der Vertragspartner im Detail über die Mehrkosten informieren.